Artikeldatenbank

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AB
Bäderbetrieb
07/1956
Fortsetzung 3. Die Haftung aus unerlaubter Handlung a) Haftung aus vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten Inwieweit die Badeanstalten außerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses haften, bestimmt sich nach den Vorschriften des § 823 ff. BGB. Die Badeanstalt haftet auch im Rahmen dieser Vorschriften nur nach dem Verschuldensprinzip, das heißt, es muß sie ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten treffen.
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Rubriken
07/1956
Dienstanweisung für medizinische und Schwitzbäder
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Bäderbetrieb
07/1956
Wir erleben es heute, daß die Kosten auf den verschiedensten Gebieten leider ständig im Steigen begriffen sind. Dadurch wird es schwieriger, den Betrieb rentabel zu erhalten. Die Preiserhöhungen, die den Krankenkassen abgehandelt werden müssen, entsprechen selten den gestiegenen Unkosten; sie hinken stets hinterher.
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Verbände
07/1956
Tagungs-Bericht
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Rubriken
07/1956
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Stellenmarkt AB-Archiv
07/1956
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Bäderbau
06/1956
Tailfingen ist mit 14 000 Einwohnern eine der kleinsten Städte des Bundesgebietes, die in neuerer Zeit ein Hallenschwimmbad erbaut haben. Es ist eine Stadt mit einer großen Zahl von kleinsten bis großen Textilbetrieben, in denen die Bevölkerung Arbeit findet (Rundwirkerei).
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Bäderbetrieb
06/1956
Neues schwedisches Hallenschwimmbad
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Bädertechnik
06/1956
In den letzten Monaten wurde in Tages- und Fachzeitschriften dieses Thema viel diskutiert. Der chlorempfindliche Badegast und der um das Wohl der Badenden besorgte Badewasserfachmann mögen es dem sehr intensiv mit der Entwicklung von Ozonapparaten beschäftigten Verfasser verzeihen, wenn er die Frage der Badewasserozonisierung einmal vom physikalisch-chemischen Standpunkt her betrachtet und dabei zu nicht ermutigenden Feststellungen kommt
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Bäderbetrieb
06/1956
Fortsetzung 2. Ansprüche aus dem Badevertrag a) Vertragsverletzung (positive Forderungsverletzung) Durch den Badevertrag wird die Badeanstalt verpflichtet, dem Badegast die Badeeinrichtung in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen.
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Rubriken
06/1956
Hygiene einst und jetzt
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Gesundheit und Wellness
06/1956
Hier scheint es notwendig, um Illusionen zu verhüten, zunächst recht deutlich zu sagen, daß ein physiologisches Altern unsere Bestimmung ist. Es kann nur darauf ankommen, festzustellen, wieweit wir den Begleiterscheinungen des physiologischen Alterns entgegentreten können, um länger zu leben.
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Rubriken
06/1956
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Stellenmarkt AB-Archiv
06/1956
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Verbände
05/1956
Eine kritische Selbstbetrachtung nach 6 jähriger Tätigkeit seit der Umgründung im Jahre 1949 kann gewiß nicht von Schaden sein. Allerdings soll diese Betrachtung auch die Frage prüfen, in welcher Weise die Öffentlichkeit und die öffentliche Verwaltung die Arbeit unserer Gesellschaft erkannt und anerkannt hat.
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Bäderbau
05/1956
Im Sommer 1955 wurde in München das neue Michaelibad eröffnet. Nach Jahrzehnten hat damit München wieder ein neues großes Sommerbad erhalten. Während der Westen, der Süden und der Norden Münchens schon seit langer Zeit über schöne Freibäder verfügten, die den heutigen Bedürfnissen im Laufe der letzten Jahre angepaßt wurden, fehlte bisher im Osten ein brauchbares Freibad.
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Rubriken
05/1956
Seewasserbad mit Sportschulen in Hove (England)