Bäderberatung

Die Zentrale Bäderberatungsstelle

Das Team der Zentralen Bäderberatungsstelle steht Badbetreiberinnen und Badbetreibern als unabhängiger Dritter mit Beratungsleistungen zu Planung, Bau und Betrieb von Bädern zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen reichen von der Ermittlung des Sanierungsbedarfs über die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht während des Bade- und Saunabetriebes bis hin zu einer betriebswirtschaftlichen Beratung.
 

Unsere Beratungsleistungen

Für die Feststellung des konkreten Leistungsinhaltes bei Sanierungen und Modernisierungen ist ein Termin bei dem/der Auftraggeber/-in erforderlich. Dabei erfolgt eine Begehung des Hochbaus bzw. der technischen Gewerke mit Erfassung des Ist-Zustandes.

Nach dem Termin werden Arbeitspakete für eine weitergehende Beratung mit Ihnen abgestimmt und Sie erhalten anschließend ein Angebot. Unsere weitergehende Beratungsleistung nimmt Bezug auf die Kostengruppen der DIN 276.
 

Wir bieten ein Kick-off in Form eines Workshops zur Vorstellung und Erläuterung der Bewertungskriterien an. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Workshops ist eine weitergehende Beratung in Form einer Begleitung der Planung und der Bewertung der Nachhaltigkeit vorgesehen.

Diese Bewertung erfolgt in Anlehnung an ein Planungswerkzeug, das bei kommunalen Hochbauten des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung kommt. Dieses Planungswerkzeug umfasst zehn Kriterien, mit denen folgende Aspekte adressiert werden:

  • die Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs,
  • die Reduzierung der Lebenszykluskosten,
  • die Verwendung gesundheits- und umweltverträglicher Baustoffe sowie
  • die Schaffung behaglicher Nutzungsbedingungen

Das Ziel der Bewertung ist es, mit der Anwendung der Kriterien die oben genannten Qualitäten in der Planung und Bauausführung sicherzustellen und zu dokumentieren.

Neben den von uns zu erbringenden Leistungen zu den Nachhaltigkeitskriterien müssen darüber hinaus für die vollständige Nachhaltigkeitsbewertung weitere Kriterien bearbeitet werden. Diese müssen von Dritten erbracht werden.
 

Im Rahmen eines Workshops werden die Trends für Schwimmbäder anhand der Bäderwelt 2030, ein von der DGfdB initiiertes Szenarioprojekt über die Zukunft des Badewesens, vorgestellt und diskutiert.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Workshops werden Arbeitspakete für eine weitergehende Beratung mit Ihnen abgestimmt.
 

Wir beraten Sie, unter welchen Kriterien die Einhaltung der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht während des Badebetriebes oder  des Saunabetriebes gewährleistet sind.

Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht während des Badebetriebes

  • Analyse der Ist-Situation
  • Bewertung und Dokumentation der Aufsichtssituation gemäß der Richtlinie DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“
  • Bestimmung der notwendigen Anzahl der Kräfte im Funktionsbereich „Wasseraufsicht (Beckenaufsicht)“
  • Erhebung/Festlegung von Prämissen bezüglich der Dauer und Häufigkeit unterschiedlicher Betriebszustände
  • Organisationscheck der Aufbau- und Ablauforganisation für die Beaufsichtigung des Badebetriebs

Verkehrssicherungspflicht während des Saunabetriebes

  • Analyse der Ist-Situation
  • Rechtliche und normative Bewertung der Situation unter Berücksichtigung der einschlägigen Richtlinien der DGfdB und des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
  • Untersuchung der Haftung der Betreiberin/des Betreibers auf Basis der gesetzlichen Regelungen, der entsprechenden Vorschriften sowie der einschlägigen Rechtsprechung; insbesondere die Problematik der Verkehrssicherungspflicht während des Saunabetriebes wird behandelt.
  • Empfehlung zum Betrieb vor dem Hintergrund der in der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse

Für die Beurteilung des Sachverhaltes und Einblicknahme in die Betriebsweise ist eine Ortsbegehung erforderlich.
 

  • Dokumentation sowie rechtliche und normative Bewertung der Situation unter Berücksichtigung der einschlägigen Richtlinien sowie der Bundes- und Landesgesetze; dabei werden auch die entsprechenden Hygienevorgaben einbezogen.
  • Untersuchung der Haftung der Betreiber:innen auf Basis der gesetzlichen Regelungen, der entsprechenden Vorschriften zur Betriebs- und Wasseraufsicht sowie der einschlägigen Rechtsprechung
  • Empfehlung zum Betrieb der Badegelegenheit vor dem Hintergrund der in der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse, ins­besondere hinsichtlich der Alternativen „Badestelle“ und „Naturbad“
     

Wir untersuchen den Personaleinsatz (Aufsicht, Kasse, Kurse, Reinigung, Sauna, Service, Technik und andere Bereiche) vor dem Hintergrund der geleisteten Tätigkeiten nach Art, Dauer und Umfang.

Als Ergebnis treffen wir eine Aussage darüber, in welcher Anzahl Personal basierend auf ein Jahr bzw. auf eine Saison einzusetzen ist und geben Handlungsempfehlungen zur Personalbedarfsplanung.
 

Für städtische, kommunale oder private Bäderbetriebe überprüfen wir Businesspläne/Betriebskonzepte und Finanzpläne auf Plausibilität und führen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch.
 

Damit Sie Rechtssicherheit bei

  • der Überlassung von Wasserflächen in Schwimmbädern an Dritte (Schulen und Vereine) oder
  • der Unterstützung der Wasseraufsicht durch eine Wasserrettungsorganisation/einen Verein oder
  • bei dem Betrieb eines Bades durch einen Verein

erlangen, erstellen wir einen entsprechenden Vertragsentwurf für Ihr Bad.
 

Wir stimmen ein Betriebshandbuch speziell auf den Betrieb Ihres Bades ab.
Dafür legen wir Ihnen ein Inhaltsverzeichnis fest. Um eine Entwurfsfassung abzustimmen, empfehlen wir, einen Termin mit den verantwortlichen Mitarbeitenden des Bades durchzuführen. Unsere Leistung wird mit der Abgabe eines Betriebshandbuches als Word-Dokument abgeschlossen.

Falls Sie bereits ein Betriebshandbuch haben, nehmen wir gern auch Überprüfungen und Aktualisierungen daran vor.
 

Durchführung und Kosten

Der Projektstart erfolgt nach schriftlicher Auftragserteilung. Die DGfdB GmbH schaltet bei Auftragserteilung für die anstehende Leistung fachrichtungsspezifisch qualifizierte Beraterinnen und Berater ein. Abhängig von der anstehenden Leistung ist es für die Beurteilung des Sachverhaltes und die Einblicknahme in die Betriebsweise des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin erforderlich, dass eine Begehung durchgeführt wird. Die weitere Bearbeitung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit den von Ihnen zu nennenden zuständigen Personen.

Berechnet werden nur die erbrachten Leistungen, auch wenn der Auftrag einen weitergehenden Beratungsinhalt vorgesehen hat. Die Abrechnung erfolgt pauschal. Die Abrechnung für eine Leistung wie z. B.

  • Termine
  • Workshops
  • Präsentationen
  • kurzgutachtliche Stellungnahmen
  • Vertragsentwürfe
  • Entwürfe für eine Haus- und Badeordnung
  • Personalbedarfsermittlungen sowie
  • Rahmendienstpläne

erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Zur Vorbereitung und Durchführung erforderliche Videokonferenzen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sie wünschen ein pauschales Angebot? Bitte sprechen Sie uns an.
 

Ihre Ansprechpartner

Thomas Katins DGfdB
Thomas Katins
Projektkoordinator Zentrale BäderberatungsstelleTel: 0201 87969-23t.katins(at)dgfdb.de
Frank Achtzehn DGfdB
Frank Achtzehn
Leitung Regelwerk und BeratungTel: 0201 87969-0f.achtzehn(at)dgfdb.de