Regelwerk

Wo steht das? Im Regelwerk der DGfdB natürlich!

Das Regelwerk der DGfdB umfasst Richtlinien und Arbeitunterlagen, anerkannte Regeln der Technik und des Betriebs, auf der Basis der DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“

Wann immer eine Information über die Wasseraufsicht, Betondecken, Notbeleuchtung oder die Unterweisung des Personals benötigt wird, hier wird man fündig: Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) hat über 50 Richtlinien und Arbeitsunterlagen für die Planung, den Bau sowie den Betrieb von Bädern im Programm. Das Regelwerk der DGfdB wird von etwa 150 ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen erarbeitet. Mit der großen Anzahl und dieser breiten Aufstellung von Kolleg:innen aus vielen Bereichen der Bäderszene ist eine angemessene Berücksichtigung der „Interessierten Kreise“, eine wichtige kartellrechtliche Voraussetzung für die Regelwerksarbeit, gewährleistet. Die Regelwerksarbeit der DGfdB findet in Ausschüssen und Arbeitskreisen statt, weiterhin beteiligt sich die DGfdB an der deutschen, europäischen und weltweiten Normungsarbeit.


Ihre Ansprechpartner:innen

Michael Weilandt DGfdB
Michael Weilandt
Stellvertretender Geschäftsführer, Bereichsleiter Forschung und RegelwerkTel: 0201 87969-15m.weilandt(at)dgfdb.de
Annette Kopec DGfdB
Annette Kopec
Administration Ausschüsse und Arbeitskreise, RegelwerkTel: 0201 87969-16a.kopec(at)dgfdb.de

Aktuelles zum Thema Regelwerk

Verbände
01.03.2023

Weißdruck der Richtlinie DGfdB R 65.07

Der Technische Ausschuss (TA) der DGfdB hat während seiner Sitzung am 22. November 2022 in Trier eine Richtlinie als Vorlage zum Weißdruck verabschiedet.

Verbände
01.01.2023

Richtlinien-Beschlüsse des Technischen Ausschusses

Der Technische Ausschuss (TA) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, hat während seiner Sitzung am 22. November in Trier eine Richtlinie als Weißdruck und eine als Blaudruck verabschiedet.

Verbände
01.06.2022

Regelwerks-Beschlüsse der Ausschüsse in Itzehoe

Der ABB verabschiedete in Itzehoe eine Richtlinie als Blaudruck und der TA zwei Richtlinien sowie eine Arbeitsunterlage als Weißdruck.