Regelwerk

Wo steht das? Im Regelwerk der DGfdB natürlich!

Das Regelwerk der DGfdB umfasst Richtlinien und Arbeitunterlagen sowie anerkannte Regeln der Technik und des Betriebs – und zwar auf der Basis der DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“

Wann immer eine Information über die Wasseraufsicht, Betondecken, Notbeleuchtung oder die Unterweisung des Personals benötigt wird, hier wird man fündig: Die DGfdB hat über 50 Richtlinien und Arbeitsunterlagen für die Planung, den Bau sowie den Betrieb von Bädern im Programm. Das Regelwerk der DGfdB wird von etwa 150 ehrenamtlichen Mitarbeitenden erarbeitet. Mit der großen Anzahl und dieser breiten Aufstellung von Kolleginnen und Kollegen aus vielen Bereichen der Bäderszene ist eine angemessene Berücksichtigung der „Interessierten Kreise“, eine wichtige kartellrechtliche Voraussetzung für die Regelwerksarbeit, gewährleistet. Die Regelwerksarbeit der DGfdB findet in Ausschüssen und Arbeitskreisen statt, weiterhin beteiligt sich die DGfdB an der deutschen, europäischen und weltweiten Normungsarbeit.


Ihre Ansprechpersonen

Frank Achtzehn DGfdB
Frank Achtzehn
Leitung Regelwerk und BeratungTel: 0201 87969-0f.achtzehn(at)dgfdb.de
Annette Kopec DGfdB
Annette Kopec
Administration Ausschüsse und Arbeitskreise, RegelwerkTel: 0201 87969-16a.kopec(at)dgfdb.de

Aktuelles zum Thema Regelwerk

Verbände
01.06.2026

Richtlinien-Beschluss des Technischen Ausschusses (Frühjahr 2026)

Der TA der DGfdB e. V. hat in seiner Sitzung am 22. April in Köln zwei Richtlinien als Entwurfsfassung (Blaudruck) in fachlicher Hinsicht verabschiedet. Es gilt eine Einspruchsfrist bis zum 1. August.

Verbände
01.02.2025

Richtlinien-Beschluss des Ausschusses Bäderbetrieb im Dezember 2024

Der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der DGfdB hat während seiner Sitzungen am 2. Dezember 2024 in Zürich eine Richtlinie als Vorlage zum Weißdruck in fachlicher Hinsicht verabschiedet.

Verbände
01.01.2025

Richtlinienbeschluss und Regelwerksentscheidung im Dezember 2024

Der TA hat in Zürich fünf Richtlinien als Entwurfsfassung (Blaudruck) in fachlicher Hinsicht verabschiedet und zwei Einleitungen eines Regelwerksverfahrens beschlossen.