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In die Flossen flutschen: Anfrage an die DGfdB

Von Seiten der DLRG wurde eine Anfrage an uns in Bezug auf die Verwendung von Gleitmitteln für Schwimmflossen gestellt. Ein Badebetreiber hatte den Sportlern der Ortsgruppe untersagt, beim Anziehen der Schwimmflossen Seife als Gleitmittel zu benutzen. Aber welche Auswirkung hat die Seife tatsächlich auf das Wasser im Becken?

Wegen der allgemeinen Bedeutung dieser Frage – sie betrifft ja nicht nur Rettungsschwimmer:innen und Tauchsportler:innen, sondern ggf. auch Freizeitschwimmer:innen, die leichter in ihre Flossen hineinkommen wollen, haben wir den Obmann des DIN NA 119-07-16 AA „Schwimmbeckenwasseraufbereitung“, Dr. Dirk P. Dygutsch, der auch Mitglied des Technischen Ausschusses und des AK Wasseraufbereitung der DGfdB ist, um eine Stellungnahme gebeten:

„Zunächst kann festgehalten werden, dass ein Eintrag von organischen Verbindungen während des Badebetriebs etwas ganz Normales ist. Ich möchte z. B. nicht wissen, wie viele Seifen und Duschlotions infolge unzureichender Abspülung beim Duschen in das Becken hineingetragen werden. In der vorliegenden Thematik empfiehlt es sich, einmal mit gesundem Menschenverstand eine Risikoabschätzung zu machen.

Nehmen wir an, dass als Gleitmittel handelsübliche Flüssigseife verwendet wird und etwa 3 bis 5 ml davon benötigt werden. Bei den meisten Flüssigseifen kann man von einem Tensidgehalt von etwa 25 bis 35 % ausgehen. Das würde im schlimmsten Fall einen Eintrag von etwa 1,8 ml pro Flossennutzung bedeuten. Bei einem Becken mit 1.000 m³ Wasserinhalt wären das dann 1,8 ppb (parts per billion) – also eine kaum messbare Größe. Da beim Tauch- und Flossensport der Nutzerkreis in der Regel eher gering ist – man will ja Platz im Becken haben – ist auch die Gesamtmenge zu vernachlässigen. Darüber hinaus handelt es sich im Wesentlichen um anionische und nichtionische Tenside, die durch Flockungsfiltration dem Wasserkreislauf auch wieder entzogen werden können. Weiterhin enthalten diese Tenside keine Stickstoffgruppen, sodass auch die Bildung von Chloraminen nicht zu erwarten ist.

Ergänzen möchte ich allerdings noch, dass man auf die Verwendung von Silikonverbindungen (z. B. als Sprays) verzichten sollte, da diese die adsorptive Wirkung von Filterkohlen beeinträchtigen können.“

Aus Sicht der DGfdB gibt es also keine Einwände gegen die maßvolle Verwendung von Gleitmitteln für Schwimmflossen unter den von Herrn Dr. Dygutsch geschilderten Bedingungen. Der Sport ist doch viel zu wichtig, um an einer Flocke Seife zu scheitern!

Autor
Michael Weilandt
Datum
11.11.2021
Rubrik
News