Sauna

Für einen geregelten Saunabetrieb

Der sichere und qualitätsorientierte Saunabetrieb erfordert geregelte Strukturen und praxisnahe Standards in Hinblick auf die betrieblichen Prozesse, die Personalführung sowie den professionellen und dienstleistungsorientierten Umgang mit dem Gast. Eine wichtige Grundlage hierfür ist die Betriebsorganisation von der Hygiene und Sicherheit über die Aufsicht bis hin zur fachgerechten Durchführung von Aufgüssen.

Mit diesen Themen befasst sich der Ausschuss Saunabetrieb, ein gemeinsames Fachgremium der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) und des Deutschen Sauna-Bundes e. V. Der Ausschuss erstellt für eigenständige sowie Schwimmbädern angeschlossene öffentliche Saunaanlagen fundierte Empfehlungen mit dem Ziel der Sicherstellung des wirtschaftlichen Betriebs.

Im weiteren Fokus stehen die Betriebssicherheit, die Einhaltung hygienischer Standards, der fachgerechte Einsatz des Personals sowie die Entwicklung nachvollziehbarer Abläufe im Saunabereich. Dabei spielen Unterrichtung von Fachpersonal ebenso eine Rolle wie die fachliche Qualifikation der Mitarbeitenden und die Durchführung sicherer und erlebnisorientierter Aufgüsse.

Der Ausschuss setzt sich aus erfahrenen Betriebsleitern, Mitarbeitern des Deutschen Sauna-Bundes und Experten der Saunabranche zusammen. Ziel ist es, einheitliche und praktikable Grundlagen für den Alltagsbetrieb alle öffentlichen Saunaanlagen bereitzustellen.

Zu den erarbeiteten Regelwerken gehören u.a.:
- DGfdB R 26.30.04 „Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen“
- DGfdB R 94.09 „Aufgabenkatalog für Saunameister/innen und verantwortliche Fachkräfte für die Saunaanlage“
- Muster einer Dienstanweisung (DA) für den Saunabetrieb
- DGfdB R 94.17 „Erstellung einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder“


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