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Geringfügige Beschäftigung: Neue Regelungen zum Minijob ab 1. Oktober

Zum 1. Oktober dieses Jahres steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber:innen von 450 auf 520 Euro. Die neue sog. Geringfügigkeitsgrenze entspricht - ausgehend vom gesetzlichen Mindestlohn - einer Beschäftigung von zehn Stunden pro Woche. Anders als bisher ist sie nun dynamisch angelegt, d. h., wenn sich der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob.

Zudem ist ein unvorhersehbares Überschreiten (in bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres) möglich, die Grenze beträgt 520 Euro pro Monat. Die Verdienstgrenze liegt dann also bei 7.2780 Euro pro Jahr (statt 6.420 Euro wie im Normalfall).

Ein sog. Midijob liegt ab Oktober vor, wenn der/die Beschäftigte 520,01 bis maximal 1.600 Euro verdient. Eine Entlastung beim Sozialversicherungsbeitrag soll Arbeitnehmer:innen dazu motivieren, mehr zu arbeiten.

Weitere Informationen zur geringfügigen Beschäftigung gibt es u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Autor
Ann-Christin von Kieter
Datum
23.09.2022
Rubrik
News