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Bewegungsoffensive 2023 in NRW: Bis zum 15. März bewerben

Um die während der Corona-Zeit entstandenen sportlichen Defizite von Kindern und Jugendlichen auszugleichen, stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer „Bewegungsoffensive“ einmalig Mittel in Höhe von einer Million Euro für Bewegungs-, Spiel und Sportangebote bereit.

Antragsberechtigt sind sowohl der organisierte Sport (Vereine, Verbände etc.) als auch Institutionen und Organisationen des vereinsungebundenen Sports. Die Anträge können vom 15. Februar bis 15. März eingereicht werden, entschieden wird am 28. März. Die Projekte müssen im Zeitraum Mai bis Dezember 2023 durchgeführt werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.

Autor
Ann-Christin von Kieter
Datum
15.02.2023
Rubrik
News