Aufgussrichtlinie als Blaudruck verabschiedet
Der Ausschuss Saunabetrieb verabschiedete im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse der DGfdB und des Deutschen Sauna-Bundes am 14. Mai in Grünwald die Überarbeitung der DGfdB R 26.30.04 „Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen“ als Entwurfsfassung. Die Einspruchsfrist endet am 1. August.