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R 66.04 Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) in öffentlichen Bädern - Gesetzliche Pflichten für die Betreiber (Unternehmer) von Bädern

Anbieter
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
Artikel-Nr.
DGfdB R 66.04
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Produktbeschreibung

DGfdB Richtlinie R 66.04 Umsetzung UVV Elektrik / Betriebsmittel, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V, Essen, Februar 2015, 10 Seiten, Gewicht: 25 g

Inhaltsangaben

Einleitung

Diese Richtlinie gibt Hinweise zur Umsetzung der Unfalverhütungsvorschriff (UVV) GUV-V/BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in öffentlichen Bädern, Sie enthält die Vorgaben sowohl für Arbeiten an, als auch für Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln . Es werden die gesetzlichen Pflichten für den Unternehmer und die wichtigsten Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift erläutert.

Inhalt

1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Begriffsbestimmungen
4. Grundlagen der Unfallverhütungsvorschriften
5. Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V/BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
5.1 Geltungsbereich und verantwortliche Personen
5.2 Hinweise zur Durchführung der UVV
5.3 Prüfungen
6. Empfehlungen für den Abschluss von Vereinbarungen mit Fachfirmen
6.1 Bestandteile einer vertraglichen Vereinbarung
6.1.2 Festlegung der Vertragsparteien
6.1.3 Vertragsgegenstand
6.1.4 Vertragsumfang
6.1.5 Vertragsdauer/Kündigung
6.1.6 Pflichten und Haftung des Auftragnehmers
6.1.7 Pflichten des Auftraggebers
6.1.8 Vergütung
6.1.9 Weitere Regelungen
6.2 Vertragsmuster für den Abschluss für Vereinbarungen mit Fachfirmen
6.3 Weitere Anmerkungen und Hinweise