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R 60.07 Instandhaltung technischer Anlagen in Bädern

Anbieter
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
Artikel-Nr.
DGfdB R60.07
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Produktbeschreibung

DGfdB Richtlinie R 60.07 Instandhaltung technischer Anlagen in Bädern, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, Juli 2018, 41 Seiten, Gewicht: 89 g

Inhaltsangaben

Einleitung

Instandhaltung ist die Voraussetzung für die Sicherheit, den Erhalt der technischen Anlagen, sowie den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb von Bädern. Diese Richtlinie gibt eine Übersicht über die erforderlichen Wartungs-, Inspektions-, und Instandsetzungsarbeiten an Gebäude- und bädertechnischen Anlagen in Bädern. Es werden die in Bädern üblichen Aggregate und Systeme beschrieben, die Vorgaben sind jedoch für jedes Bad gesondert anzupassen bzw. zu ergänzen. Eine Voraussetzung für die Instandhaltung ist eine regelmäßige Besichtigung der Anlagen in angemessenen Abständen, die den Voraussetzungen des Bades entsprechend festgelegt werden muss.

Inhalt

1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Instandhaltung gemäß DIN 31051 “Begriffe und Maßnahmen”
3.1 Allgemeines
3.2 Folgen mangelnder Instandhaltung
3.3 Qualifikation der für die Instandhaltung einzusetzenden Kräfte
3.4 Voraussetzungen und Durchführungsmodalitäten für Wartung und Inspektion
3.5 Prioritäten der Maßnahmen der Instandhaltung
3.6 Hinweise zu den Tabellen
4. Sanitärtechnik
5. Badewasseraufbereitung
6. Wärmeerezeugungsanlagen
7. Wärmeverteilungsanlagen
8. Lüftungsanlagen
9. Regel- und Schaltanlagen
10. Elektrotechnische Anlagen
11. Kommunikations- und Informationsanlagen
12. Gebäudeblitzschutz