Verfahren und Abwicklung des Einspruchsverfahrens

Einspruchsverfahren DGfdB R 66.01

In den Grundsätzen für das Regelwerk der DGfdB ist die Abwicklung des Einspruchsverfahrens festgelegt. Danach können Einsprüche und Kommentare ausschließlich auf einem vorgegebenen Formblatt eingereicht werden. Das Formblatt (Kommentar-Tabelle) finden Sie unten auf dieser Seite zum Downloaden. Die Einsprüche sind per E-Mail an die eigens für Regelwerkseinsprüche eingerichtete E-Mail-Adresse regelwerk(at)dgfdb.de zu schicken.

Einsprüche, die auf dem Postweg eingehen oder an eine andere E-Mail-Adresse geschickt werden, sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden; für die Bearbeitung kann aber keine Gewähr übernommen werden. Dieses Verfahren ist notwendig, weil ein möglicherweise umfangreiches Einspruchsverfahren nur auf diese Weise rationell und sachgerecht abgewickelt werden kann; es ist überdies auch bei anderen regelwerksgebenden Einrichtungen, wie z. B. dem Deutschen Institut für Normung (DIN), üblich. Weiterhin sind alle Einsprecher:innen aufgefordert, das Word-Dokument, das als fertiger Einspruch an die Geschäftsstelle geschickt wird, so zu benennen, dass ihr Name erkennbar ist.

Die Einspruchsfrist endet am 1. März 2024