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Neuer „SJK“-Förderaufruf online – Abgabefrist für Kommunen: 15. Januar 2026
Von vielen sicherlich mit Spannung erwartet: Der neue Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) als Nachfolge für das SJK-Programm ist nun online.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze.
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Die Abgabefrist für die Interessenbekundungen endet am 15. Januar 2026.
Weitere Infos auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
