Richtlinien-Beschluss DGfdB R 25.11 „Brandschutz im Bäderbau“

Der Technische Ausschuss (TA) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, hat während seiner Sitzung am 3. Dezember in Koblenz eine Richtlinie als Entwurfsfassung (Blaudruck) in fachlicher Hinsicht verabschiedet. Für den Blaudruck gilt eine Einspruchsfrist bis zum 1. März 2026.

Autor
Annette Kopec
Ausgabe
01/2026
Rubrik
Verbände