Bundesfinanzministerium rettet steuerlichen Querverbund mit Nichtanwendungserlass – vorerst

Das BMF hat auf das Urteil des BFH vom 29. August 2024 zur Einschränkung der „Kettenzusammenfassung“ mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Was bedeutet das nun?

Autor
Jörg Bittscheidt
Ausgabe
07/2025
Rubrik
Bäderbetrieb