Im März 2023 erschien die neue Fassung der Richtlinie DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“. Durch die deutlichen technischen Unterschiede der konventionellen Bäder zu denen mit biologischer Wasseraufbereitung, wie das Fehlen einer Chlorungsanlage und der komplexen Badewasseraufbereitungsanlage, fehlte seitens der Betreiber/-innen der Bäder mit biologischer Wasseraufbereitung teilweise die Wahrnehmung, dass diese Richtline auch für ihre Bäder gilt.
Nach intensiven Beratungen kam man zu dem Ergebnis, einen Lehrgang hierfür anzubieten. In Verantwortungsgemeinschaft wird ein zweiteiliger Lehrgang angeboten, der einen Teil A (Aufgabenkatalog für die Organisation der Verkehrssicherungspflichten in öffentlichen Schwimmbädern) und einen Teil B (Basislehrgang biologische Wasseraufbereitung) beinhaltet.
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Veranstalter: DGfnB e.V., Am Galgenberg 24, 95152 Selbitz, www.dgfnb.de,
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