Viele Bäderbetriebe leiden zunehmend am Mangel qualifizierten Bäderpersonals. Um zur Aufrechterhaltung des Betriebes eine ausreichende qualifizierte Besetzung, insbesondere beim Beckenpersonal, gewährleisten zu können, ergibt sich vielfach die Notwendigkeit eines Fremdpersonaleinsatzes. So finden sich am Markt „Schwimmmeistermietdienste“ o. Ä. Ein solcher Fremdpersonaleinsatz stellt regelmäßig Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) dar. AÜ ist gesetzlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reglementiert. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken, die zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Bäderbetriebes führen können. Das Online-Seminar liefert Beispiele, zeigt Fallstricke auf und gibt Praxishinweise.
Zielgruppe: Leiter:innen von Bäderbetrieben, Personalverantwortliche von Bäderbetrieben ebenso wie Kaufmännische Leitungen
Seminarleitung: Dr. Dagmar Keysers und Eric Voß